Feuerlöscher
tragbare Geräte fahrbare Geräte Zubehör
- Feuerlöscher sind ausschließlich für das Bekämpfen von Entstehungs- und Personenbränden konzipiert.
- Feuerlöscher sind u. a. für Arbeits-, Versammlungs- und Beherbergungsstätten zwingend vorgeschrieben und müssen dort in ausreichender Anzahl und nach Art und Größe der Brandgefährdung bereitgehalten werden.
- Feuerlöscher müssen nach DIN EN3 zugelassen und für verschiedenste Brandklassen geeignet sein.
- Feuerlöscher gibt es in unterschiedlichsten Größen und mit verschiedensten Löschmittelarten, wie z. B. Schaummittel, Löschpulver oder technisches Kohlendioxid.
- Feuerlöscher haben unterschiedlichste Löschleistungen (kurz: LE) und spezielle Auslösevorrichtungen.
- Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen von einem Sachkundigen nach DIN 14406-4 und nach Herstellerangaben gewartet sowie von einer befähigten Person i. S. der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.
- Feuerlöscher müssen nach Ablauf ihrer Verwendungsfrist oder bei irreparablen Schäden fachgerecht entsorgt werden.
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