Melder
Rauchwarnmelder Kohlenmonoxidmelder Gasmelder Temperatur-/Hitzemelder


- Melder i. S. v. Rauchwarnmeldern (auch Rauchmelder oder Brandmelder genannt) dienen der frühzeitigen Erkennung giftiger/tödlicher Brandrauch-Konzentrationen (Rauchgase) in der Umgebungsluft.
- Melder i. S. v. Rauchwarnmeldern sind seit dem 01.01.2017 in Nordrhein Westfalen für Neu- und Bestandsbauten lt. Landesbauordnung mind. in Schlafzimmern und Fluren, die als Flucht- und Rettungsweg dienen, zwingend vorgeschrieben.
- Melder i. S. v. Rauchwarnmeldern müssen in regelmäßigen Abständen von längstens 12 Monaten nach DIN 14467 und Herstellerangaben gewartet und auf ihre Funktions- und Betriebsbereitschaft überprüft werden.
- Melder i. S. v. Rauchwarnmeldern müssen in regelmäßigen Abständen, längstens jedoch nach 10 Jahren, ausgetauscht/erneuert werden.
- Melder i. S. v. Rauchwarnmeldern können sowohl autark (stand alone) oder auch (funk-)vernetzt betrieben werden und funktionieren mittels auswechselbarer/eingebauter/externer Energiequelle.
- Melder i. S. v. Gasmeldern dienen der frühzeitigen Erkennung von Flaschengasen, Propan-, Butan- sowie Stadt- und Erdgasen). Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchwarnmelder dar.
- Melder i. S. v. Kohlenmonoxidmeldern (CO-Melder) dienen der frühzeitigen Erkennung unsichtbarer, geruchs- und geschmackloser Kohlenmonoxid-Konzentrationen in der Umgebungsluft. Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchwarnmelder dar.
- Melder i. S. v. Temperatur-/Hitzemelder dienen der frühzeitigen Erkennung eines schnellen Temperaturanstiegs (Anstiegsgeschwindigkeits-Reaktion) bzw. lösen bei Erreichung einer bestimmten Temperaturschwelle aus (Temperaturschwellen-Reaktion). Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchwarnmeldern dar.